Schul- & Hausordnung
Diese Schul- und Hausordnung berücksichtigt die besonderen Verhältnisse unserer Schule.
Sie gilt:
im Bereich der Liegenschaft dieser Schule für den Unterricht außerhalb dieser Liegenschaft für alle Schulveranstaltungen (§ 13 SCHUG) und schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a SCHUG).
1. Diese Hausordnung ist als Ergänzung der Schulordnung (BGBl. 402/1987) zu betrachten.
2. Vergehen gegen diese Hausordnung stören das partnerschaftliche Prinzip der Schulgemeinschaft und können zur Anwendung von Erziehungsmitteln führen.
3. Die Kleidung der Schüler/innen muss dem Gastgewerbe und den jeweiligen Erfordernissen entsprechend sein. Während des praktischen Unterrichtes ist die vorgesehene Arbeitskleidung nach den Hygienevorschriften und während des theoretischen Unterrichtes die private Kleidung zu tragen.
4. Erwünscht sind ein gepflegtes und sauberes Erscheinungsbild, gepflegte Haare, Hände und Nägel. Unerwünscht sind Piercings, extreme Haarfarben und Frisuren sowie mit unpassenden Sprüchen bedruckte Leibchen.
5. Die Klassenräume dürfen nur mit Hausschuhen betreten werden.
6. Die Schüler/innen haben den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen, auch am Unterricht in Freigegenständen und unverbindlichen Übungen, für die sie sich angemeldet haben, regelmäßig teilzunehmen, sich an den vorgeschriebenen Schulveranstaltungen zu beteiligen und die notwendigen Unterrichtsmittel in einem dem Unterrichtszweck entsprechendem Zustand mitzubringen.
Sie haben sich in den Pausen zeitgerecht vor Unterrichtsbeginn am Unterrichtsort einzufinden.
7. Die Stunden- und Pauseneinteilung wird am ersten Schultag jedes Lehrganges bekannt gegeben.
8. Unterrichtsmittel und Einrichtungen sind von allen sorgfältig zu behandeln.
9. Mobiltelefone müssen während des Unterrichtes abgeschaltet sein
10. Wertgegenstände und größere Geldbeträge sind nicht in die Schule mitzubringen – es wird keine Haftung übernommen.
11. Das Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichtes ist nur mit Genehmigung des Klassenlehrers (Abmeldung in der Kanzlei) erlaubt.
12. Das Fernbleiben vom Unterricht ist nur zulässig
a) bei gerechtfertigter Verhinderung (wie z.B. Krankheit)
b) bei Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen (1 Tag durch die Direktion der LBS Geras, mehr als 1 Tag über ein schriftliches Ansuchen beim Landesschulrat für NÖ)
c) bei Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsgegenständen
13. Jede Verhinderung ist ohne Aufschub mündlich (z.B. Telefon) oder schriftlich (Fax, e-mail) unter Angabe des Grundes durch die Schüler/innen oder die Erziehungsberechtigten zu melden.
14. Nach Unterrichtsende sind die Schulbänke auszuräumen und die Sessel auf den Tisch zu stellen.
15. Leerflaschen vom Getränkeautomaten sind wieder zum Automaten zurückzubringen.
16. In den Pausen verhalten sich die Schüler/innen so, dass ihre Sicherheit und die ihrer Mitschüler/innen sowie ein sinnvolles Zusammenleben aller am Schulgeschehen Beteiligten gewährleistet ist.
17. Das Rauchen ist auf der gesamten Schulliegenschaft untersagt.
18. Alkohol und Drogen sind strikt untersagt.
19. Diebstahl wird ausnahmslos angezeigt.
20. Minderjährige Schüler/innen, die von einzelnen Unterrichtsstunden befreit sind, haben die Möglichkeit, in von Lehrern beaufsichtigten Bereichen (Klassen) zu arbeiten.
21. Die Alarmpläne und Belehrungen über die Sicherheit sind von allen zu beachten.
22. Da in einer Gemeinschaft nicht alles durch Gesetze und Verordnungen geregelt werden kann, wird von allen am Schulleben Beteiligten – auch ohne ausdrückliche Hinweise – gemeinschaftsorientiertes und sinnvolles Verhalten, vorbildliches und tadelloses Benehmen innerhalb und außerhalb der Schule erwartet.