Hochwasserkatastrophe
Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Erziehungsberechtigte,
die Bildungsdirektion Niederösterreich hat aufgrund der aktuellen Hochwassersituation Informationen zum Schulbetrieb ausgesendet.
Diese wurden per Mail allen Schülerinnen und Schüler übermittelt.
Bezüglich der Anreise wegen des Unwetters und Hochwässern kommt es in der Ostregion zu Beeinträchtigungen und Sperren Öffentlicher Verkehrsmittel.
Der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) empfiehlt seinen Fahrgästen, sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über die Situation auf der gewünschten Fahrstrecke zu informieren.
In Geras selbst besteht aus aktueller Sicht keine Hochwassergefahr.
Die Anreise ins Schülerwohnhaus ist wie gewohnt heute Sonntag, 15.09.2024 ab 17.00 Uhr möglich.
Alles Gute für euch und eure Familien sowie eine sichere Anreise wünscht euch
Dir. Claus Tampier
im Namen des gesamten Teams der LBS Geras
Hier finden Sie die Informationen der Bildungsdirektion Niederösterreich zur
Hochwasserkatastrophe: Regelung für betroffene Schülerinnen und Schüler sowie
Lehrkräfte und Verwaltungspersonal
Die heftigen Regenfälle und orkanartigen Böen haben dazu geführt, dass ganz Niederösterreich
zum Katastrophengebiet erklärt wurde. Auch zahlreiche andere Regionen speziell in
Oberösterreich und der Steiermark sowie Wien sind massiv von den Unwettern in
Mitleidenschaft gezogen.
Sofern ganze Schulstandorte geschlossen werden müssen, werden die
Eltern/Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte direkt vom
Schulerhalter (das ist zumeist die betroffene Gemeinde) oder der Direktion verständigt.
Schülerinnen und Schüler, deren Wohnort von den Unwetterkatastrophen direkt betroffen ist
und die deshalb am Montag, den 16. September 2024, nicht in der Schule erscheinen, gelten
automatisch als entschuldigt.
Ebenso gelten Schülerinnen und Schüler automatisch als entschuldigt, die nicht zur Schule
kommen können, weil ihnen auf Grund von Behinderungen im öffentlichen Verkehr der
Schulweg nicht möglich ist oder weil der Schulweg infolge der Sturm- und Hochwasserschäden
zu gefährlich wäre.
Sollten geplante Schulveranstaltungen abgesagt oder verschoben werden müssen, so werden
Eltern/Erziehungsberechtigte bzw. Schülerinnen und Schüler direkt über die Schule informiert.
Für Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Schulen gilt sinngemäß dieselbe Regelung:
Lehrkräfte, deren Situation an ihrem Wohnort ihre Anwesenheit insbesondere auf Grund einer
direkten Betroffenheit durch Hochwasser oder durch Sturmschäden erforderlich macht, müssen
ihren Dienst am Montag, den 16. September 2024, nicht antreten.
Dieser Dienstfreistellungsgrund gilt auch für all jene Lehrkräfte und Verwaltungsbediensteten,
die im Katastrophenschutz zum Beispiel im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr tätig sind und
deren Anwesenheit im Katastrophengebiet unmittelbar erforderlich ist.
Lehrkräfte und Verwaltungsbedienstete, die auf Grund der Situation ihren Dienst nicht antreten
können, werden gebeten, dies möglichst frühzeitig am Schulstandort bekannt zu geben.
Sofern die Situation es zulässt, wird mit Dienstag, den 17. September 2024, wieder ein
weitgehend geordneter Schulbetrieb angestrebt.